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Kaiserverlag

Polanski Polanski

Profitheater Monologe Baltikum bis Balkan
Besetzung: 1H / 1DEK
Übersetzung:
Maria Harpner und Anatol Preissler
Rechte:
Frei zur dtspr. EA

1977 wurde Roman Polański in Los Angeles wegen Vergewaltigung unter Verwendung betäubender Mittel eines damals 13 Jahre alten Mädchens angeklagt; die Anklage umfasste insgesamt sechs Punkte. Das Verfahren fand unter sehr großem Interesse der Öffentlichkeit statt. Um die Minderjährige zu schützen, schlug ihr Anwalt eine Verständigung im Strafverfahren vor, damit sie nicht öffentlich vor Gericht aussagen musste. Der Staatsanwalt stimmte zu, ebenso Polańskis Verteidiger, weil dadurch die Anklage auf den einen Punkt des „außerehelichen Geschlechtsverkehrs mit einer Minderjährigen“ reduziert wurde, in dem Polański sich schuldig bekannte. Auf Grund des Alters des Opfers war eine psychische Beurteilung des Täters gesetzlich vorgeschrieben, zu der Polański für 90 Tage ins Staatsgefängnis eingewiesen wurde. Nach 42 Tagen erfolgte die vorzeitige Entlassung mit der Empfehlung, eine Bewährungsstrafe zu verhängen. Als sich abzeichnete, dass der Richter sich nicht an die Vereinbarung halten würde, diese Empfehlung zu berücksichtigen, floh Polański aus den Vereinigten Staaten nach London. Kurz darauf siedelte er nach Paris über, um einer Auslieferung durch Großbritannien zu entgehen. Seitdem vermied er eine Einreise in die USA sowie in Staaten, aus denen eine Auslieferung zu befürchten war.
Das Stück ist bewusst kein Dokumentationsdrama und legt den Schwerpunkt der Betrachtung nicht auf die Schuldfrage. Vielmehr gilt das Interesse der psychologischen Auslotung durch die Figur selbst, deren eigener Frage nach der Schuld und dem Kampf mit sich selbst.